Feststellung: Der Netzbiotop e. V. ist seit Gründung am 30.08.2005 vom Finanzamt Dresden-Süd (aka Finanzamt Dresden 1) als gemeinnützig anerkannt.
Die Ausstellung von Spendenquittungen (genauer: [[#Zuwendungsbestätigungen]]) erfolgt durch den [[Vorstand]] ([mailto:vorstand@c3d2.de vorstand@c3d2.de]).
Es gibt folgende zwei wichtige Bescheinigungen zur Absicherung der Gemeinnützigkeit<ref>http://www.nonprofit.de/artikel-lesen/artikel/gemeinnuetzigkeit-bescheinigung/</ref>:
* [[#Vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit]]
Entspricht die Satzung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen, erteilt das Finanzamt bei Neuanträgen zunächst eine vorläufige Bescheinigung. Eine solche Bescheinigung hat grundsätzlich die Gültigkeit von 18 Monate. Für Spendenzwecke gilt Eine solche Bescheinigung 3 Jahre ab Ausstellungsdatum.
Nach 18 Monaten wird der Verein aufgefordert, eine Gemeinnützigkeitserklärung abzugeben, anhand der das Finanzamt überprüft, ob der Verein auch tatsächlich die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt. Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird dem Verein ein Freistellungsbescheid erteilt, der für Spendenzweck 5 Jahre Gültigkeit ab dem Ausstellungsdatum hat. Nach Erteilung des Freistellungsbescheides wird der Verein turnusmäßig alle 3 Jahre überprüft.
Wird der Verein zur Körperschaftssteuer veranlagt und erhält er statt eines Freistellungsbescheides einen Körperschaftssteuerbescheid, bescheinigt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit in Form einer Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid. Der Verein hat seiner Bank in Schriftform mitzuteilen, ob z. B. die Kapitalerträge im steuerfreien oder steuerpflichtigen Bereich anfallen werden. Hinsichtlich der Spendenzwecke hat der Körperschaftssteuerbescheid 5 Jahre Gültigkeit ab dem Ausstellungsdatum.
Bisher muss eine Spenderin die Bestätigung vom Vorstand ([mailto:vorstand@c3d2.de vorstand@c3d2.de]) anfordern, gem. Festlegung durch den Vorstand. Denkbar wäre eine spätere Festlegung/Ergänzung z.B. in der [[Intern:Satzung/Kassenordnung|Kassenordnung]].
Die Idee ist, dass Spenderinnen damit den Vorgang der Ausstellung beschleunigen können. Gegebenenfalls können weitere Vereine/Körperschaften die bereitgestellten Ressourcen auch nutzen.
* Prüfung: durch das [[Finanzamt]] bestätigen lassen ("Ein Muster Ihrer Spendenbescheinigung können Sie Ihrem Finanzamt zur Überprüfung zukommen lassen."<ref>http://www.vereinsbesteuerung.info/spendenbesch.htm</ref>)