/* Gemeinnützigkeit */

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== Gemeinnützigkeit ==
2 wichtige Bescheinigungen zur Absicherung der Gemeinnützigkeit<ref>http://www.nonprofit.de/artikel-lesen/artikel/gemeinnuetzigkeit-bescheinigung/</ref>
Feststellung: Der Netzbiotop e.V. ist vom Finanzamt Dresden-Süd (aka Dresden1) als Gemeinnützig anerkannt. Die Ausstellung von Spendenquitungen (Zuwendungsbestätigungen) erfolgt durch den Vorstand.
Es gibt zwei wichtige Bescheinigungen zur Absicherung der Gemeinnützigkeit<ref>http://www.nonprofit.de/artikel-lesen/artikel/gemeinnuetzigkeit-bescheinigung/</ref>
=== Vorläufige Bescheinigung ===
@ -12,7 +14,7 @@ Entspricht die Satzung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen, erteil
Nach 18 Monaten wird der Verein aufgefordert, eine Gemeinnützigkeitserklärung abzugeben, anhand der das Finanzamt überprüft, ob der Verein auch tatsächlich die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt. Sind diese gegeben, wird dem Verein ein Freistellungsbescheid erteilt, der für Spendenzweck 5 Jahre Gültigkeit ab Ausstellungsdatum hat. Nach Erteilung des Freistellungsbescheides wird der Verein turnusmäßig alle 3 Jahre überprüft.
Wird der Verein zur Körperschaftsteuer veranlagt und erhält statt eines Freistellungsbescheides einen Körperschaftsteuerbescheid, bescheinigt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit in Form einer Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid. Der Verein hat seiner Bank in Schriftform mitzuteilen, ob z. B. die Kapitalerträge im steuerfreien oder steuerpflichtigen Bereich anfallen werden. Hinsichtlich der Spendenzwecke hat der Körperschaftsteuerbescheid 5 Jahre Gültigkeit ab Ausstellungsdatum.
Wird der Verein zur Körperschaftsteuer veranlagt und erhält statt eines Freistellungsbescheides einen Körperschaftsteuerbescheid, bescheinigt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit in Form einer Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid. Der Verein hat seiner Bank in Schriftform mitzuteilen, ob z. B. die Kapitalerträge im steuerfreien oder steuerpflichtigen Bereich anfallen werden. Hinsichtlich der Spendenzwecke hat der Körperschaftsteuerbescheid 5 Jahre Gültigkeit ab Ausstellungsdatum.
== Zuwendungsbestätigungen ==