Feststellung: Der Netzbiotop e.V. ist seit Gründung am 30.08.2005 vom Finanzamt Dresden-Süd (aka Dresden1) als Gemeinnützig anerkannt. Das Datum des letzten Freistellungsbescheides ist der 25.10.2013.
Die Ausstellung von Spendenquitungen (genauer: [[Spende#Zuwendungsbest.C3.A4tigungen|Zuwendungsbestätigungen]]) erfolgt durch den Vorstand ([mailto:vorstand@c3d2.de vorstand@c3d2.de]).
Es gibt zwei wichtige Bescheinigungen zur Absicherung der Gemeinnützigkeit<ref>http://www.nonprofit.de/artikel-lesen/artikel/gemeinnuetzigkeit-bescheinigung/</ref>
Entspricht die Satzung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen, erteilt das Finanzamt bei Neuanträgen zunächst eine vorläufige Bescheinigung. Diese hat grundsätzlich 18 Monate Gültigkeit. Für Spendenzwecke gilt sie 3 Jahre ab Ausstellungsdatum.
=== Bescheinigung der Gemeinnützigkeit oder Freistellungsbescheid ===
Nach 18 Monaten wird der Verein aufgefordert, eine Gemeinnützigkeitserklärung abzugeben, anhand der das Finanzamt überprüft, ob der Verein auch tatsächlich die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt. Sind diese gegeben, wird dem Verein ein Freistellungsbescheid erteilt, der für Spendenzweck 5 Jahre Gültigkeit ab Ausstellungsdatum hat. Nach Erteilung des Freistellungsbescheides wird der Verein turnusmäßig alle 3 Jahre überprüft.
Wird der Verein zur Körperschaftsteuer veranlagt und erhält statt eines Freistellungsbescheides einen Körperschaftsteuerbescheid, bescheinigt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit in Form einer Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid. Der Verein hat seiner Bank in Schriftform mitzuteilen, ob z. B. die Kapitalerträge im steuerfreien oder steuerpflichtigen Bereich anfallen werden. Hinsichtlich der Spendenzwecke hat der Körperschaftsteuerbescheid 5 Jahre Gültigkeit ab Ausstellungsdatum.
Wünschenswert wären angepasst direkt vom Verein auf der Website; [http://git.c3d2.de/cgit.cgi/c3d2-web/tree/draft/latex?h=netzbiotop Entwurf wird erarbeitet].
Bisher muss eine Spenderin die Bestätigung vom Vorstand ([mailto:vorstand@c3d2.de vorstand@c3d2.de]) anfordern, gem. Festlegung durch den Vorstand. Denkbar wäre eine spätere Festlegung/Ergänzung z.B. in der [[Intern:Satzung/Kassenordnung|Kassenordnung]].
Die Idee ist, dass Spenderinnen damit den Vorgang der Ausstellung beschleunigen können. Gegebenenfalls können weitere Vereine/Körperschaften die bereitgestellten Ressourcen auch nutzen.
* Prüfung: durch das [[Finanzamt]] bestätigen lassen ("Ein Muster Ihrer Spendenbescheinigung können Sie Ihrem Finanzamt zur Überprüfung zukommen lassen."<ref>http://www.vereinsbesteuerung.info/spendenbesch.htm</ref>)