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<BR><BR><BR>
<P>
<H1 ALIGN="CENTER">Vereinssatzung Linux-Info-Tag e.V.</H1>
<DIV CLASS="author_info">
<STRONG>13. M&#228;rz 2004</STRONG>
<H1>
A. Allgemeines
</H1>
<H4>
&#167; 1 Verein, Sitz und Gesch&#228;ftsjahr
</H4>
<OL>
<LI>Der Verein tr&#228;gt den Namen ''Linux-Info-Tag''. Nach der Eintragung in das
Vereinsregister tr&#228;gt er den Namen ''Linux-Info-Tag e. V.''.
</LI>
<LI>Der Verein hat seinen Sitz in Dresden.
</LI>
<LI>Das Gesch&#228;ftsjahr ist das Kalenderjahr.
</LI>
</OL>
<H4>
&#167; 2 Vereinszweck
</H4>
<OL>
<LI>Der Verein verfolgt ausschlie&#223;lich und unmittelbar gemeinn&#252;tzige Zwecke im
Sinne des Abschnitts ''Steuerbeg&#252;nstigte Zwecke'' der Abgabenordnung (&#167;&#167; 51ff)
in der jeweils g&#252;ltigen Fassung.
</LI>
<LI>Zweck des Vereins ist die F&#246;rderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung im
Bereich der Datenverarbeitung unter spezieller Ber&#252;cksichtigung von Freier Software.
Freie Software im Sinne dieser Satzung ist Software, die der
Definition von Open-Source-Software der ''Open Source Initiative (OSI)''
entspricht.
</LI>
<LI>Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
&#246;ffentliche Ausbildungs-, Vortrags-, Diskussions- und
Ausstellungsveranstaltungen.
</LI>
</OL>
<H4>&#167; 3 Gemeinn&#252;tzigkeit
</H4>
<OL>
<LI>Der Verein ist selbstlos t&#228;tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
</LI>
<LI>Die Mittel des Vereins sind ausschlie&#223;lich zu satzungsgem&#228;&#223;en Zwecken zu
verwenden. Eine Gewinnaussch&#252;ttung an Vereinsmitglieder oder Dritte erfolgt
nicht.
</LI>
<LI>Niemand darf durch Vereinsausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder
durch unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig hohe Verg&#252;tungen beg&#252;nstigt werden. F&#252;r den Ersatz
von Aufwendungen ist, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen anzuwenden
sind, das Bundesreisekostengesetz ma&#223;gebend.
</LI>
<LI>Bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Verein oder bei Vereinsaufl&#246;sung
erfolgt keine R&#252;ckerstattung etwa eingebrachter Verm&#246;genswerte.
</LI>
<LI>Eine &#196;nderung des Vereinszwecks darf nur innerhalb des in &#167; 3 (1) gegebenen
Rahmens erfolgen.
</LI>
<LI>Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag.
Einzelheiten regelt eine Beitragsordnung, die die
Mitgliederversammlung erl&#228;sst.
</LI>
</OL>
<H1>
B. Mitgliedschaft
</H1>
<H4>
&#167; 4 Mitglieder
</H4>
<OL>
<LI>Mitglieder k&#246;nnen nat&#252;rliche und juristische Personen sein, die
in der Lage und bereit sind, den Zweck des Vereins ideell und
materiell zu f&#246;rdern.
</LI>
<LI>Der Verein hat ordentliche und f&#246;rdernde Mitglieder.
</LI>
<LI>Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgem&#228;&#223;en Zwecke des
Vereins zu unterst&#252;tzen. Ordentliche Mitglieder haben an der
Vereinsarbeit aktiv teilzunehmen.
</LI>
<LI>Nat&#252;rliche Personen haben als ordentliche Mitglieder Stimmrecht,
sowie aktives und passives Wahlrecht. Juristische Personen haben als
ordentliche Mitglieder Stimmrecht und aktives Wahlrecht, jedoch kein
passives Wahlrecht. F&#246;rdernde Mitglieder haben weder Stimmrecht noch
Wahlrecht.
</LI>
</OL>
<H4>
&#167; 5 Beginn der Mitgliedschaft und Statuswandlung
</H4>
<OL>
<LI>Das Beitrittsgesuch hat in schriftlicher Form gegen&#252;ber dem
Vorstand zu erfolgen. Der Vorstand kann dem Gesuch zustimmen oder die
Entscheidung der Mitgliederversammlung &#252;berlassen.
</LI>
<LI>Mit Annahme des Beitrittsgesuchs wird der Antragsteller zum
f&#246;rdernden Mitglied.
</LI>
<LI>Besteht die f&#246;rdernde Mitgliedschaft seit wenigstens einem halben Jahr
ununterbrochen fort, kann das f&#246;rdernde Mitglied den Erwerb der
ordentlichen Mitgliedschaft beantragen. Das Gesuch hat in
schriftlicher Form gegen&#252;ber dem Vorstand zu erfolgen. Der Vorstand
kann dem Gesuch zustimmen oder die Entscheidung der
Mitgliederversammlung &#252;berlassen.
</LI>
<LI>Ein ordentliches Mitglied kann jederzeit durch schriftliche
Willenserkl&#228;rung gegen&#252;ber dem Vorstand die &#196;nderung seines Status
zum f&#246;rdernden Mitglied erkl&#228;ren.
</LI>
<LI>Vernachl&#228;ssigt ein ordentliches Mitglied die Pflichten, die sich
aus seinem Status ergeben, kann durch Beschluss der
Mitgliederversammlung sein Status in den eines f&#246;rdernden Mitglieds
gewandelt werden.
</LI>
<LI>Die Gr&#252;ndungsmitglieder und die Mitglieder, die innerhalb von
vierzehn Tagen nach Gr&#252;ndung aufgenommen werden, sind ordentliche
Mitglieder.
</LI>
</OL>
<H4> &#167; 6 Beendigung der Mitgliedschaft
</H4>
<OL>
<LI>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, durch Tod von nat&#252;rlichen
Personen oder durch Aufl&#246;sung von juristischen Personen, durch
Ausschluss oder durch Aufl&#246;sung des Vereins.
</LI>
<LI>Der Austritt wird durch schriftliche Willenserkl&#228;rung gegen&#252;ber
dem Vorstand vollzogen. Der Austretende kann verlangen, dass die
K&#252;ndigung der Mitgliedschaft sofort wirksam wird.
</LI>
<LI>Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt mit sofortiger Wirkung durch
Beschluss der Mitgliederversammlung, wenn
<OL>
<LI>sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins
verst&#246;&#223;t oder
</LI>
<LI>in seiner Person ein wichtiger Grund eingetreten ist, der f&#252;r die
&#252;brigen Mitglieder die Fortsetzung des Verh&#228;ltnisses mit ihm
unzumutbar macht.
</LI>
</OL>
</LI>
<LI>Der Vorstand darf Mitglieder bei Verst&#246;&#223;en gegen die Beitragsordnung
ausschlie&#223;en.
</LI>
<LI>Dem Mitglied muss vor dem Ausschluss die M&#246;glichkeit einer Anh&#246;rung
vor dem &#252;ber den Ausschluss entscheidenden Gremium gew&#228;hrt werden.
</LI>
<LI>Mit Beendigung der Mitgliedschaft erl&#246;schen alle Anspr&#252;che aus dem
Mitgliedschaftsverh&#228;ltnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf
r&#252;ckst&#228;ndige Beitragsforderungen. Eine R&#252;ckgew&#228;hr von Beitr&#228;gen,
Sacheinlagen und Spenden ist ausgeschlossen.
</LI>
</OL>
<H1>
C. Organe
</H1>
<H4>
&#167; 7 Organe
</H4>
<OL>
<LI>Die Organe des Vereins sind Mitgliederversammlung, Referate,
Referentenversammlung und Vorstand.
</LI>
<LI>Soweit diese Satzung nicht etwas anderes vorsieht, fassen die
Vereinsorgane Beschl&#252;sse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen
Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder. Beschl&#252;sse, f&#252;r die eine
qualifizierte Mehrheit erforderlich ist, k&#246;nnen nur mit der gleichen
qualifizierten Mehrheit aufgehoben oder ge&#228;ndert werden.
</LI>
</OL>
<H4>
&#167; 8 Mitgliederversammlung
</H4>
<OL>
<LI>Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen.
</LI>
<LI>Die ordentliche j&#228;hrliche Mitgliederversammlung ist unmittelbar
nach Pr&#252;fung des Finanzabschlusses, sp&#228;testens jedoch drei Monate nach
Ablauf des Gesch&#228;ftsjahrs einzuberufen zur Beschlussfassung &#252;ber
<OL>
<LI>die Feststellung des Finanzabschlusses,
</LI>
<LI>die Ergebnisverwendung,
</LI>
<LI>die Entlastung der Referenten und des Vorstands und
</LI>
<LI>die Bestellung von Referaten, Referenten, Vorstand und Rechnungspr&#252;fern.
</LI>
</OL>
</LI>
<LI>Im &#220;brigen ist die Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es der
Referentenversammlung im Interesse des Vereins erforderlich erscheint
oder wenn ein Viertel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und
der Gr&#252;nde schriftlich verlangt.
</LI>
<LI>Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich unter
Angabe der Tagesordnung. Die Ladefrist betr&#228;gt mindestens vierzehn
Tage. Die Mitglieder k&#246;nnen bis sp&#228;testens sieben Tage vor der
Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Erg&#228;nzung der
Tagesordnung beantragen. Mindestens f&#252;nf Tage vor der
Mitgliederversammlung sind die Erg&#228;nzungen auf gleichem Wege wie die
Einladung bekanntzugeben.
</LI>
<LI>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf&#228;hig, wenn sie satzungsgem&#228;&#223;
einberufen wurde. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen, auf Antrag
eines Mitglieds schriftlich und geheim.
</LI>
<LI>Nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von
zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
k&#246;nnen beschlossen werden:
<OL>
<LI>die &#196;nderung der Vereinssatzung,
</LI>
<LI>die &#196;nderung des Vereinsziels,
</LI>
<LI>die &#196;nderung einer der Ordnungen
</LI>
</OL>
</LI>
<LI>Die Mitgliederversammlung w&#228;hlt einen Protokollf&#252;hrer und einen
Diskussionsleiter. Das Protokoll ist vom Protokollf&#252;hrer und einem
Mitglied des Vorstands zu unterzeichnen und an die Mitglieder zu
versenden.
</LI>
</OL>
<H4>
&#167; 9 Referate und Referenten
</H4>
<OL>
<LI>Die Mitgliederversammlung setzt zur Durchf&#252;hrung der Vereinsarbeit
bei Bedarf Referate ein.
</LI>
<LI>Die Mitgliederversammlung w&#228;hlt f&#252;r jedes Referat einen Vertreter
(Referent) auf die Dauer eines Jahres. Die Bestellung ist jederzeit
widerruflich. Die Vertretung mehrerer Referate durch dieselbe Person
ist unzul&#228;ssig.
</LI>
<LI>Jeder Referent ist besonderer Vertreter des Vereins im Sinne von
&#167; 30 BGB. Seine Vertretungsmacht beschr&#228;nkt sich auf Rechtsgesch&#228;fte,
die der dem Referat zugewiesene Gesch&#228;ftskreis mit sich bringt und die
der Kassenordnung entsprechen. Die Kassenordnung wird von der
Mitgliederversammlung beschlossen. Die Referenten sind an Beschl&#252;sse der
Mitgliederversammlung und des Vorstandes gebunden.
</LI>
<LI>Mit Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft endet auch das Amt
als Referent. Ein Referent kann sein Amt jederzeit durch schriftliche
Erkl&#228;rung an den Vorstand niederlegen.
</LI>
<LI>Verliert ein Referent sein Amt, ist unverz&#252;glich eine
Mitgliederversammlung zum Zweck der Neuwahl einzuberufen. Bis zum
Zeitpunkt der Neuwahl, l&#228;ngstens jedoch vier Wochen, f&#252;hrt ein von der
Referentenversammlung gew&#228;hltes ordentliches Vereinsmitglied das Amt
kommissarisch. Findet sich kein kommissarischer Vertreter oder ist
nach Ablauf der Frist eine Neuwahl nicht erfolgt, gilt das Referat als
aufgel&#246;st.
</LI>
</OL>
<H4>
&#167; 10 Referentenversammlung
</H4>
<OL>
<LI>Die Referentenversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vorstands
und den Referenten.
</LI>
<LI>Die Referentenversammlung wird durch den Vorstand unter Angabe der
Tagesordnung einberufen. Die Referentenversammlung ist einzuberufen,
wenn drei Mitglieder der Referentenversammlung dies verlangen.
</LI>
<LI>Die Referentenversammlung ist beschlussf&#228;hig, wenn sie satzungsgem&#228;&#223;
einberufen wurde. Nicht anwesende Mitglieder der Referentenversammlung
k&#246;nnen schriftlich abstimmen.
</LI>
<LI>Von jeder Referentenversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und
vereinsintern zu ver&#246;ffentlichen.
</LI>
</OL>
<H4>
&#167; 11 Vorstand
</H4>
<OL>
<LI>Der Vorstand im Sinne von &#167; 26 BGB besteht aus dem ersten
Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister, die von
der Mitgliederversammlung auf die Dauer eines Jahres gew&#228;hlt werden.
Die Bestellung ist jederzeit widerruflich.
</LI>
<LI>Die Aus&#252;bung eines Vorstandsamts und die Vertretung eines Referats
durch dieselbe Person ist zul&#228;ssig.
</LI>
<LI>Der Vorstand f&#252;hrt die laufenden Gesch&#228;fte des Vereins. Der
Vorstand ist an die Beschl&#252;sse der Mitgliederversammlung und der
Referentenversammlung gebunden.
</LI>
<LI>Jedes Vorstandsmitglied kann den Verein alleine, gerichtlich wie
au&#223;ergerichtlich, nach au&#223;en vertreten. Im Innenverh&#228;ltnis mit der
Einschr&#228;nkung, dass f&#252;r Rechtsgesch&#228;fte, die nicht von der Kassenordnung
nach &#167; 9 (3) gedeckt sind, ein Beschluss der Referentenversammlung gefasst
werden muss.
</LI>
<LI>Mit Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft endet auch das Amt
im Vorstand. Ein Mitglied des Vorstands kann sein Amt jederzeit durch
schriftliche Erkl&#228;rung an die Referentenversammlung niederlegen.
</LI>
<LI>Verliert ein Vorstandsmitglied sein Amt, ist unverz&#252;glich eine
Mitgliederversammlung zum Zweck der Neuwahl einzuberufen. Bis zum
Zeitpunkt der Neuwahl, l&#228;ngstens jedoch vier Wochen, f&#252;hrt ein von der
Referentenversammlung gew&#228;hltes ordentliches Vereinsmitglied das Amt
kommissarisch. Findet sich kein kommissarischer Vertreter, oder ist
nach Ablauf der Frist eine Neuwahl nicht erfolgt, ruhen die
Vereinsgesch&#228;fte solange, bis eine Neuwahl erfolgt ist.
</LI>
<LI>Im Falle von Stimmengleichheit bei Beschlussfassungen des Vorstands
entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden.
</LI>
<LI>Der Schatzmeister &#252;berwacht die Gesch&#228;ftsf&#252;hrung und verwaltet das
Verm&#246;gen des Vereins. Unmittelbar nach Ablauf des Gesch&#228;ftsjahrs
erstellt er den Finanzabschlussbericht und stellt diesen und sonstige
Unterlagen von wirtschaftlichem Belang den Rechnungspr&#252;fern zur
Pr&#252;fung zur Verf&#252;gung.
</LI>
</OL>
<H1>
D. Sonstiges
</H1>
<H4>
&#167; 12 Rechnungspr&#252;fer
</H4>
<OL>
<LI>Zur Kontrolle der Gesch&#228;ftsf&#252;hrung bestellt die
Mitgliederversammlung Rechnungspr&#252;fer, die nicht der
Referentenversammlung angeh&#246;ren d&#252;rfen.
</LI>
<LI>Die Rechnungspr&#252;fer pr&#252;fen den Finanzabschluss, geben einen
schriftlichen Bericht f&#252;r die Unterlagen des Vereins, berichten der
Mitgliederversammlung &#252;ber das Ergebnis und beantragen die Entlastung
der Referenten und des Vorstands.
</LI>
</OL>
<H4>
&#167; 13 Aufl&#246;sung des Vereins
</H4>
<OL>
<LI>Die Aufl&#246;sung des Vereins kann nur mit Zweidrittelmehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder
beschlossen werden.
</LI>
<LI>Bei Aufl&#246;sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg&#252;nstiger Zwecke ist
das Verm&#246;gen zu steuerbeg&#252;nstigten Zwecken zu verwenden. Die Entscheidung &#252;ber den
Empf&#228;nger obliegt der Mitgliederversammlung, die die Aufl&#246;sung beschlie&#223;t.
Beschl&#252;sse &#252;ber die
k&#252;nftige Verwendung des Verm&#246;gens d&#252;rfen erst nach Einwilligung des Finanzamts
ausgef&#252;hrt werden.
</LI>
</OL>
<H4>
&#167; 14 Schriftform
</H4>
<OL>
<LI>Der in dieser Niederschrift verwendete Begriff der Schriftform
schlie&#223;t den der elektronischen Fernschriftform ein. Zur Schriftform
sind Signaturen notwendig, die eine eindeutige Identifikation des Absenders erm&#246;glichen.
</LI>
</OL>
<H4>
&#167; 15 Einblick in Vereinsdaten und Datenschutz
</H4>
<OL>
<LI>Der Vorstand erstellt eine Mitgliederliste, die auf Anfrage eines
Mitglieds diesem ausgeh&#228;ndigt wird. Die Mitgliederliste enth&#228;lt Name,
Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Vereinsmitglieder.
</LI>
<LI>Die Mitgliederversammlung kann beschlie&#223;en, dass die Mitgliederliste
auch an bestimmte andere Personen weitergegeben wird.
</LI>
<LI>Jedes Mitglied kann verlangen, dass es nicht in der Mitgliederliste
aufgef&#252;hrt wird und dass seine Angaben anderen Personen nicht
zug&#228;nglich gemacht werden. Mitglieder der Referentenversammlung k&#246;nnen
nicht verlangen, dass ihre Angaben nicht an Vereinsmitglieder
weitergegeben werden.
</LI>
<LI>Jedes Mitglied kann Einblick in s&#228;mtliche Vereinsunterlagen
verlangen.
</LI>
</OL>
<DIV ALIGN="RIGHT">
Die Gr&#252;ndungsmitglieder, Dresden, den 13. M&#228;rz 2004
</DIV>