From a2d745b08d61494f80e21fcee3bcf239191fdaae Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Neismark Date: Sat, 27 Aug 2005 22:28:31 +0000 Subject: [PATCH] Satzung des LIT Dresden --- LIT-Satzung.mw | 217 +++++++++---------------------------------------- 1 file changed, 37 insertions(+), 180 deletions(-) diff --git a/LIT-Satzung.mw b/LIT-Satzung.mw index d085068c..22c94524 100644 --- a/LIT-Satzung.mw +++ b/LIT-Satzung.mw @@ -1,59 +1,19 @@ - - - - -Vereinssatzung Linux-Info-Tag e.V. - - - - - - - - - - - - - - - - - - +


Vereinssatzung Linux-Info-Tag e.V.

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13. März 2004

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- A. Allgemeines +13. März 2004 +

+ A. Allgemeines

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§ 1 Verein, Sitz und Geschäftsjahr

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  1. Der Verein trägt den Namen ''Linux-Info-Tag''. Nach der Eintragung in das Vereinsregister trägt er den Namen ''Linux-Info-Tag e. V.''. @@ -63,13 +23,9 @@ Vereinsregister trägt er den Namen ''Linux-Info-Tag e. V.''.
  2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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- § 2 Vereinszweck +

+ § 2 Vereinszweck

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  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ''Steuerbegünstigte Zwecke'' der Abgabenordnung (§§ 51ff) @@ -86,13 +42,8 @@ entspricht. Ausstellungsveranstaltungen.
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- § 3 Gemeinnützigkeit +

§ 3 Gemeinnützigkeit

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  1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. @@ -117,19 +68,12 @@ Einzelheiten regelt eine Beitragsordnung, die die Mitgliederversammlung erlässt.
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-B. Mitgliedschaft +

+B. Mitgliedschaft

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- § 4 Mitglieder +

+ § 4 Mitglieder

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  1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein, die in der Lage und bereit sind, den Zweck des Vereins ideell und @@ -148,13 +92,9 @@ passives Wahlrecht. Fördernde Mitglieder haben weder Stimmrecht noch Wahlrecht.
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- § 5 Beginn der Mitgliedschaft und Statuswandlung +

+ § 5 Beginn der Mitgliedschaft und Statuswandlung

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  1. Das Beitrittsgesuch hat in schriftlicher Form gegenüber dem Vorstand zu erfolgen. Der Vorstand kann dem Gesuch zustimmen oder die @@ -184,13 +124,8 @@ vierzehn Tagen nach Gründung aufgenommen werden, sind ordentliche Mitglieder.
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- § 6 Beendigung der Mitgliedschaft +

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

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  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung von juristischen Personen, durch @@ -225,19 +160,12 @@ rückständige Beitragsforderungen. Eine Rückgewähr von Beitr& Sacheinlagen und Spenden ist ausgeschlossen.
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-C. Organe +

+C. Organe

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- § 7 Organe +

+ § 7 Organe

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  1. Die Organe des Vereins sind Mitgliederversammlung, Referate, Referentenversammlung und Vorstand. @@ -249,13 +177,9 @@ qualifizierte Mehrheit erforderlich ist, können nur mit der gleichen qualifizierten Mehrheit aufgehoben oder geändert werden.
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- § 8 Mitgliederversammlung +

+ § 8 Mitgliederversammlung

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  1. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen.
  2. @@ -310,11 +234,8 @@ Mitglied des Vorstands zu unterzeichnen und an die Mitglieder zu versenden.
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- § 9 Referate und Referenten +

+ § 9 Referate und Referenten

    @@ -346,13 +267,9 @@ nach Ablauf der Frist eine Neuwahl nicht erfolgt, gilt das Referat als aufgelöst.
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- § 10 Referentenversammlung +

+ § 10 Referentenversammlung

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  1. Die Referentenversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vorstands und den Referenten. @@ -369,13 +286,9 @@ können schriftlich abstimmen. vereinsintern zu veröffentlichen.
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- § 11 Vorstand +

+ § 11 Vorstand

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  1. Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister, die von @@ -417,19 +330,12 @@ Unterlagen von wirtschaftlichem Belang den Rechnungsprüfern zur Prüfung zur Verfügung.
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-D. Sonstiges +

+D. Sonstiges

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- § 12 Rechnungsprüfer +

+ § 12 Rechnungsprüfer

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  1. Zur Kontrolle der Geschäftsführung bestellt die Mitgliederversammlung Rechnungsprüfer, die nicht der @@ -441,13 +347,9 @@ Mitgliederversammlung über das Ergebnis und beantragen die Entlastung der Referenten und des Vorstands.
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- § 13 Auflösung des Vereins +

+ § 13 Auflösung des Vereins

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  1. Die Auflösung des Vereins kann nur mit Zweidrittelmehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. @@ -460,11 +362,8 @@ künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung d ausgeführt werden.
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- § 14 Schriftform +

+ § 14 Schriftform

    @@ -474,12 +373,10 @@ sind Signaturen notwendig, die eine eindeutige Identifikation des Absenders erm&
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- § 15 Einblick in Vereinsdaten und Datenschutz +

+ § 15 Einblick in Vereinsdaten und Datenschutz

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  1. Der Vorstand erstellt eine Mitgliederliste, die auf Anfrage eines Mitglieds diesem ausgehändigt wird. Die Mitgliederliste enthält Name, @@ -498,47 +395,7 @@ weitergegeben werden. verlangen.
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Die Gründungsmitglieder, Dresden, den 13. März 2004
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-Mark Neis -2005-08-28 -
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