Der Verein trägt den Namen ''Linux-Info-Tag''. Nach der Eintragung in das
Vereinsregister trägt er den Namen ''Linux-Info-Tag e. V.''.
@@ -63,13 +23,9 @@ Vereinsregister trägt er den Namen ''Linux-Info-Tag e. V.''.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts ''Steuerbegünstigte Zwecke'' der Abgabenordnung (§§ 51ff)
@@ -86,13 +42,8 @@ entspricht.
Ausstellungsveranstaltungen.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
@@ -117,19 +68,12 @@ Einzelheiten regelt eine Beitragsordnung, die die
Mitgliederversammlung erlässt.
Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein, die
in der Lage und bereit sind, den Zweck des Vereins ideell und
@@ -148,13 +92,9 @@ passives Wahlrecht. Fördernde Mitglieder haben weder Stimmrecht noch
Wahlrecht.
+ § 5 Beginn der Mitgliedschaft und Statuswandlung
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Das Beitrittsgesuch hat in schriftlicher Form gegenüber dem
Vorstand zu erfolgen. Der Vorstand kann dem Gesuch zustimmen oder die
@@ -184,13 +124,8 @@ vierzehn Tagen nach Gründung aufgenommen werden, sind ordentliche
Mitglieder.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, durch Tod von natürlichen
Personen oder durch Auflösung von juristischen Personen, durch
@@ -225,19 +160,12 @@ rückständige Beitragsforderungen. Eine Rückgewähr von Beitr&
Sacheinlagen und Spenden ist ausgeschlossen.
Die Organe des Vereins sind Mitgliederversammlung, Referate,
Referentenversammlung und Vorstand.
@@ -249,13 +177,9 @@ qualifizierte Mehrheit erforderlich ist, können nur mit der gleichen
qualifizierten Mehrheit aufgehoben oder geändert werden.
Die Referentenversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vorstands
und den Referenten.
@@ -369,13 +286,9 @@ können schriftlich abstimmen.
vereinsintern zu veröffentlichen.
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten
Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister, die von
@@ -417,19 +330,12 @@ Unterlagen von wirtschaftlichem Belang den Rechnungsprüfern zur
Prüfung zur Verfügung.
Zur Kontrolle der Geschäftsführung bestellt die
Mitgliederversammlung Rechnungsprüfer, die nicht der
@@ -441,13 +347,9 @@ Mitgliederversammlung über das Ergebnis und beantragen die Entlastung
der Referenten und des Vorstands.
Die Auflösung des Vereins kann nur mit Zweidrittelmehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder
beschlossen werden.
@@ -460,11 +362,8 @@ künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung d
ausgeführt werden.
Der Vorstand erstellt eine Mitgliederliste, die auf Anfrage eines
Mitglieds diesem ausgehändigt wird. Die Mitgliederliste enthält Name,
@@ -498,47 +395,7 @@ weitergegeben werden.
verlangen.
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Die Gründungsmitglieder, Dresden, den 13. März 2004