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<item title="Stellungnahme des CCC e.V. zum Sächsischen Ausführungsgesetz des Zensusgesetz 2011 (SächsZensGAG)" date="2010-08-18T17:38:01" author="Fnordic walker">
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Diese Pressemitteilung ist unter <link>https://www.c3d2.de/</link> abrufbar.
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Ansprechpartner: CCC Dresden <link href="mailto:presse@c3d2.de">presse@c3d2.de</link>
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Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit steht die nächste Volkszählung
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2011 vor der Tür. Die letzte Volkszählung ist fast 30 Jahre her und zog
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massive Proteste in der Bevölkerung nach sich. Das oberste Gericht der
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Bundesrepublik bestimmte deshalb sogar die Schaffung des Grundrechts auf
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informationelle Selbstbestimmung. Diesmal plant der Staat, Datenbanken
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zweckentfremdet zusammen zu führen und die Bürger auf eine Ordnungsnummer
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zu reduzieren. Damit endet die Vollerfassung noch lange nicht. Eine
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Vielzahl weiterer Daten wird manuell erfasst oder direkt an der Haustür von
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sogenannten Erhebungsbeauftragten abgefragt. Am Ende entsteht für mehr als
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710 Millionen Euro eine dicke Datenbank, aus der sich indirekt sogar die
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Teilnahme an einem Zeugenschutzprogramm ablesen lässt. Es sei gestattet,
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darauf hinzuweisen, dass noch nicht mal die Banken in der Schweiz oder
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Liechtenstein auf ihre Daten aufpassen können. Selbst dem CCC sind schon
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Datenpannen unterlaufen.
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Für das Zensusgesetz 2011 erlassen die Länder eigene Gesetze zur
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Durchführung der Volkszählung. Hier in Sachsen soll demnächst das
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Sächsische Ausführungsgesetz des Zensusgesetz 2011 (SächsZensGAG) abgenickt
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werden. Der Chaos Computer Club (CCC) bekam, wie in anderen Bundesländern
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auch, die Möglichkeit einer Stellungnahme zu diesem Ausführungsgesetz.
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Oliver Knapp, Zensusexperte vom CCC, fasst es so zusammen: <em>"Als ob der
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Zensus 2011 nicht schon ein Alptraum wäre, so regelt dieses Gesetz viele
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Dinge unzureichend und wird dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten
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Abschottungsgrundsatz nicht gerecht. An anderen Stellen schießt es weit
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über das Ziel hinaus."</em>
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So ist nicht geregelt, wo die Erhebungsbeauftragten die Daten
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zwischenlagern, wie deren gesicherte Übertragung an das Statistische
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Landesamt zu erfolgen hat oder was mit den Erhebungsbögen geschieht, wenn
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sie dort erfasst sind. Auch eine Protokollierung des Zugriffs auf die
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genutzte IT-Infrastruktur fehlt. Damit fehlt jede Möglichkeit,
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Datenverbrechen im Nachhinein aufzuklären oder Täter abzuschrecken.
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Bedenklich ist auch, dass kommunale und/oder staatliche Bedienstete <em>neben</em>
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ihrer Dienstzeit als Erhebungsbeauftragte jobben sollen. Abgesehen von dem
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potentiellen Interessenkonflikt beider Tätigkeiten ist dies wohl nicht mit
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dem Arbeitszeitgesetz vereinbar.
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Die Kontrolle der Durchführung sollte laut SächsZensGAG dem sächsischen
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Datenschutzbeauftragten unterliegen. Dazu findet sich gegenwärtig kein
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Paragraph in dem Gesetz.
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Wieviel uns als Steuerzahler die Erfassung und Zusammenführung der zu
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erhebenden Daten kostet, kann nur geschätzt werden. Erfahrungsgemäß liegen
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die tatsächlichen Kosten stets wesentlich höher. Wirtschaftsunternehmen -
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wie Wohnungsgenossenschaften - und Privatpersonen müssen viele Kosten durch
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Datenerhebung und Datenverarbeitung selbst schultern.
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Der Chaos Computer Club rät dem Gesetzgeber dringend, das SächsZensGAG zu
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verbessern oder die Teilname an der Volkszählung gemäß ZensG 2011 bis zur
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Klärung ihrer Verfassungsmäßigkeit zu prüfen.
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Weiterhin weisen wir auf den Mitschnitt einer <link href="http://pentamedia.org/pentacast/zensus">
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Radiosendung</link> über das Zensusgesetz auf Coloradio hin
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und laden zu dem <link href="http://www.datenspuren.de">Symposium Datenspuren</link> (16.- 17. Oktober) in das
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Kulturzentrum Scheune in Dresden u. a. mit einem Vortrag über die
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Volkszählung ein.
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Am 23. August 2010 19:30 sind wir als Gast zur Veranstaltung:
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<link
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href="http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/termine/termin/cal/event/20100823/view-list%7Cpage_id-159/tx_cal_phpicalendar/volkszaehung_20_jeder_wird_erfasst.html">"Volkszähung 2.0: Jeder wird erfasst"</link> auf dem Bischofsplatz 6 geladen.
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