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\documentclass[
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% twocolumn
]{scrartcl}
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% \useshorthands{}
% \defineshorthand{S}{\Sentence\ignorespaces}
% \defineshorthand{.}{. \Sentence\ignorespaces}
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%%% inhaltliche Quelle: https://wiki.c3d2.de/Intern:Satzung
\newcommand{\Dokumentenname}{Vereinssatzung}
\newcommand{\Vereinsname}{Netzbiotop Dresden}
\newcommand{\Ort}{Dresden}
\newcommand{\Vereinsnameszusatz}{e.\,V.}
\newcommand{\Erlassdatum}{23.\,Mai\,2016}
\title{\Dokumentenname}
\subtitle{Satzung vom Verein \Vereinsname{} vom \Erlassdatum}
\author{\Vereinsname}
\date{\Erlassdatum}
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% \chead{\Dokumentenname}
% \rhead[]{\Erlassdatum}
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% \renewcommand*{\thepart}{\arabic{part}}
%
% \newcounter{PraeSentenceCounter}
% \setcounter{PraeSentenceCounter}{0}
% \newcommand{\PraeSentence}{\addtocounter{PraeSentenceCounter}{1}\textsuperscript{\arabic{PraeSentenceCounter}}}
\begin{document}
\tableofcontents
% \juratotoc
\maketitle
\minisec{Präambel}
Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung und Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für den Einzelnen und für die Gesellschaft. Informations- und Kommunikationstechnologien verändern das Verhältnis Mensch-Maschine und der Menschen untereinander. Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft erfordert ein neues Menschenrecht auf weltweite, ungehinderte Kommunikation.
Wir sind eine Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Herkunft sowie gesellschaftlicher Stellung, die sich grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt und mit den Auswirkungen von Technologien auf die Gesellschaft sowie das einzelne Lebewesen beschäftigt und das Wissen um diese Entwicklung fördert.
% \begin{itemize}
% \end{itemize}
% \section*{Präambel}
%
% Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung und Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für den Einzelnen und für die Gesellschaft. Informations- und Kommunikationstechnologien verändern das Verhältnis Mensch-Maschine und der Menschen untereinander. Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft erfordert ein neues Menschenrecht auf weltweite, ungehinderte Kommunikation.
%
% Wir sind eine Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Herkunft sowie gesellschaftlicher Stellung, die sich grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt und mit den Auswirkungen von Technologien auf die Gesellschaft sowie das einzelne Lebewesen beschäftigt und das Wissen um diese Entwicklung fördert.
% \begin{itemize}
% \end{itemize}
\begin{contract}
\Clause{title={Name, Sitz, Geschäftsjahr}}
\Sentence Der Verein führt den Namen \emph{\Vereinsname}.
\Sentence Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz \emph{\textit{}\Vereinsnameszusatz} ergänzt.
\Sentence Der Verein hat seinen Sitz in \Ort{}.
\Clause{title={Zweck und Gemeinnützigkeit}}
\Sentence Der Verein fördert und unterstützt Vorhaben der Bildung und Volksbildung in Hinsicht neuer technischer Entwicklungen im Sinne der Präambel oder führt diese durch.
\Sentence Der Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden:
\begin{itemize}
% — entspricht --- AKA "mdash"
\item[—] Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen
\item[—] Veranstaltungen und/oder Förderung nationaler und internationaler Kongresse, Tagungen und virtueller Zusammenkünfte
\item[—] Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien
\item[—] Arbeitskreise
\item[—] Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung vorgesehenen Kontrollorganen
\item[—] Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
\end{itemize}
\Sentence Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \emph{steuerbegünstigte Zwecke} der \href{https://dejure.org/gesetze/AO}{Abgabenordnung~1977} (\href{http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/BJNR006130976.html#BJNR006130976BJNG001001301}{§\,51~ff AO}) in der jeweils gültigen Fassung; er dient ausschließlich und unmittelbar der Volksbildung zum Nutzen der Allgemeinheit.
\Sentence Er darf keine Gewinne erzielen, er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
\Sentence Die Mittel des Vereins werden ausschließlich und unmittelbar zu den satzungsgemäßen Zwecken verwendet.
\Sentence Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins.
\Sentence Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.
\Sentence Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
%3
\Clause{title={Mitgliedschaft}}
Ordentliche Vereinsmitglieder können natürliche Person werden.
\Sentence Neben der allgemeinen Vollmitgliedschaft gibt es eine stimmrechtslose Fördermitgliedschaft, die bis auf das fehlende Stimmrecht keine weitere Einschränkung hat.
\Sentence Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähige Vereine sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts werden.
\Sentence Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich oder fernschriftlich gegenüber dem Vorstand.
\Sentence Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung der Mitgliedskarte oder einer entsprechenden Bestätigung durch den Schatzmeister.
\Sentence
Voraussetzung für eine Vollmitgliedschaft ist die schriftliche Empfehlung durch zwei ordentliche Vereinsmitglieder.
\Sentence Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
\label{vorraussetung-vollmitgliedschaft}
\Sentence Der Vorstand kann gegen die Aufnahme ein Veto einlegen.
\Sentence Dazu sind zwei von drei Vorstandsmitgliedern nötig.
Für eine Fördermitgliedschaft ist keine in \autoref{vorraussetung-vollmitgliedschaft} genannte Empfehlung nötig.
Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung einlegen, die dann abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheidet.
Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von juristischen Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Ausschluss; die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hiervon unberührt.
Der Austritt wird durch schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand vollzogen.
\Sentence Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.
\Sentence Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit.
%4
\Clause{title={Rechte und Pflichten der Mitglieder}}
Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.
\Sentence Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern.
\Sentence Sie sind verpflichtet, die festgesetzten Beiträge zu zahlen.
%5
\Clause{title={Ausschluss eines Mitglieds}}
\Sentence Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.
\Sentence Der Vorstand muss dem auszuschliessenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
\Sentence Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig.
\Sentence Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
%6
\Clause{title={Beitrag}}
\Sentence Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag.
\Sentence Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag festgesetzt werden.
%7
\Clause{title={Organe des Vereins}}
Die Organe des Vereins sind:
\begin{enumerate}
\item die Mitgliederversammlung
\item der Vorstand
\end{enumerate}
%8
\Clause{title={Mitgliederversammlung}}
\Sentence Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung.
\Sentence Ihrer Beschlussfassung unterliegen:
\begin{itemize}
\item[—] Die Genehmigung des Finanzberichtes
\item[—] Die Entlastung des Vorstandes
\item[—] Die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder
\item[—] Die Bestellung von Finanzprüfern
\item[—] Die Möglichkeit der Satzungsänderungen
\item[—] Die Genehmigung der Beitragsordnung
\item[—] Die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen
\item[—] Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
\item[—] Die Ernennung von Ehrenmitgliedern
\item[—] Die Auflösung des Vereins
\item[—] Die Ernennung von Finanzprüfern
\item[—] Die Genehmigung von Ausgaben von über \EUR{5.000}
\end{itemize}
\Sentence Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.
\Sentence Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern, oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich beantragen.
\Sentence Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich oder fernschriftlich durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen.
\Sentence Hierbei ist die Tagesordnung bekanntzugeben und die nötigen Informationen zugänglich zu machen.
\Sentence Anträge zur Tagesordnung sind mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen.
\Sentence Über die Behandlung von Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.
\Sentence Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 35 Prozent aller Mitglieder anwesend sind.
\Sentence Beschlüsse sind jedoch gültig, wenn die Beschlussfähigkeit vor der Beschlussfassung nicht angezweifelt worden ist.
\Sentence Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
\Sentence In allen anderen Fällen genügt die einfache Mehrheit.
Jedes Vollmitglied hat eine Stimme.
Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen.
\Sentence Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist; das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
\Sentence Das Protokoll muss innerhalb von 14~Tagen den Mitgliedern zugänglich gemacht werden.
\Sentence Der Vorstand kann das Protokoll den Mitgliedern vor der nächsten Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorlegen. Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens 23~Prozent der Mitglieder teilgenommen haben.
\Sentence Es gilt die einfache Mehrheit.
%9
\Clause{title=Vorstand}
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern:
\begin{enumerate}
\item dem Vorsitzenden
\item dem stellvertretenden Vorsitzenden
\item dem Schatzmeister.
\end{enumerate}
\Sentence Vorstand im Sinne des §\,26, Abs.\,2 BGB ist jedes Vorstandsmitglied. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte von über \EUR{500}, Einstellung und Entlassung von Angestellten, gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen, Aufnahme von Krediten.
\Sentence In diesen Fällen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
\Sentence Bei Rechtsgeschäften von über \EUR{5.000} muss eine Beauftragung durch die Mitgliederversammlung vorliegen.
Ist mehr als ein Vorstandsmitglied dauernd an der Ausübung seines Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen.
Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr; Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten Mitarbeiter; er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
\Sentence Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Vereins.
\Sentence Näheres regelt eine Kassenordnung.
\Sentence Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Finanzprüfern des Vereins zur Prüfung zur Verfügung.
Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
%10
\Clause{title={Finanzprüfer}}
\Sentence Zur Kontrolle der Haushaltführung bestellt die Mitgliederversammlung Finanzprüfer.
\Sentence Nach Durchführung ihrer Prüfung setzen sie den Vorstand in Kenntnis von ihrem Prüfungsergebnis und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.
Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.
%11
\Clause{title={Auflösung des Vereins}}
Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vereinvermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Volksbildung.
%12
\Clause{title={Schriftform}}
\Sentence Der in dieser Niederschrift verwendete Begriff der Schriftform schließt den der elektronischen Fernschriftform ein.
\Sentence Zur Schriftform sind Signaturen notwendig, die eine eindeutige Identifikation des Absenders ermöglichen.
% \begin{comment}
% \bigskip
% \newpage
%
% \begin{center}
%
% \begin{tabular}{|p{15cm}|}
% \hline
% Genehmigt \\
% \hline
% \\
% \\
% \\
% \hline
% 1. Vorsitzender \VorstandEins \\
% \hline
% \\
% \\
% \\
% \hline
% 2. Vorsitzender \VorstandZwei \\
% \hline
% \\
% \\
% \\
% \hline
% Schatzmeister \Schatzmeister \\
% \hline
% \end{tabular}
%
% \end{center}
% \end{comment}
%
% \end{document}
%%% weitere Vorlagen
% \minisec{Vorbemerkung}
% \PraeSentence erster Satz der Vorbemerkung: z.B. Die Beitragsordnung (im Folgenden BO genannt) ist Bestandteil der Ordnung der Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (im Folgenden HTW Dresden genannt).
% \PraeSentence weiterer Satz der Vorbemerkung: Sie wird auf Grund von \S\,29 Abs.\,1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900) vom Studentinnen- und Studentenrat (im Folgenden StuRa genannt) erlassen und bedarf der Genehmigung des Rektorats.
%
% \parnumberfalse\part{Name des ersten Teils}\parnumbertrue
%
% \Paragraph{title=Name des ersten Paragraphen}
% Text eines Paragraphen mit einem Satz.
%
% \Paragraph{title=Name eines weiteren Paragraphen}
% \Sentence Text eines ersten Satzes in einem weiteren Paragraphen.
% \Sentence Text eines weiteren Satzes in einem weiteren Paragraphen.
%
% \Paragraph{title=Name eines weiteren Paragraphen mit mehreren Absätzen}
%
% Text eines Absatzes mit einem Satz.
%
% \Sentence Text eines ersten Satzes in einem Absatz mit mehreren Sätzen.
% \Sentence Text eines weiteren Satzes in einem Absatz mit mehreren Sätzen.
%
% \Paragraph{title=Name eines weiteren Paragraphen mit mehreren Absätzen und mehreren Nummerierungen} \label{Name eines weiteren Paragraphen mit mehreren Absätzen und mehreren Nummerierungen}
%
% Text vor einer Nummerierung
% \begin{enumerate}
% \item Text der ersten Nummer,
% \item Text einer weiteren Nummer;
% \end{enumerate}
% Text nach einer Nummerierung.
%
% Text des nächsten Absatzes nach einer Nummerierung.
%
% \parnumberfalse\part{Name eines weiterer Teils}\parnumbertrue
%
% Beispiel für eine Einheit \unit[23]{KiB}
% Beispiel für einen Betrag \EUR{23}
%
% \parnumberfalse\part{Schlussbestimmung}\parnumbertrue
%
% \Paragraph{title=Schlussbestimmung}
%
% \newpage
%
% \parnumberfalse\minisec{Beschluss}\parnumbertrue
%
% Das Dokument \Dokumentenname wurde auf der Sitzung der Mitgliederversammlung \Erlassdatum beschlossen.
%
\end{contract}
%
% \parnumberfalse\minisec{Unterzeichnung des Beschlusses}\parnumbertrue
%
% Dresden, den 11. Januar 2011
%
% \vfill
%
% \noindent
% \begin{tabularx}{\linewidth}{lXlX}
% \dotfill & & \dotfill & \tabularnewline
% FAK & & RSR & \tabularnewline
% \tiny(Sprecherin StuRa HTW Dresden) & & \tiny(Sprecher StuRa HTW Dresden) & \tabularnewline
% \end{tabularx}
%
% \vfill
% \vfill
%
% \parnumberfalse\minisec{Genehmigung}\parnumbertrue
%
% Die BO wurde am {Datum: z.B. 11. Oktober 2011} vom Rektorat genehmigt.
%
% \parnumberfalse\minisec{Unterzeichnung der Genehmigung}\parnumbertrue
%
% Dresden, den {Datum: z.B. 11. Oktober 2011}
%
% \vfill
%
% \noindent
% \begin{tabularx}{\linewidth}{lXlX}
% \dotfill & & & \tabularnewline
% Prof. Dr.-Ing. Roland Stenzel & & & \tabularnewline
% \tiny(Rektorat HTW Dresden) & & & \tabularnewline
% \end{tabularx}
%
% \vfill
% \vfill
%
\end{document}