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<item title="Innenministerium führt Diskussion ohne Argumente" date="2007-01-22T14:00:23" author="fnord">
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Der Chaos Computer Club Dresden kritisiert die von Buttolo geforderte
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Videoüberwachung in der Dresdner Neustadt als Aktionismus ohne Argumente. Den
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vom Innenministerium aufgestellten Behauptungen, Videoüberwachung hätte
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Präventionswirkung und ermögliche eine bessere Strafverfolgung stehen sowohl
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Erfahrungswerte als auch wissenschaftliche Studien entgegen.
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<addendum>
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Glaubt man den Darstellungen der Befürworter von Videoüberwachung, so scheint
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diese geradezu ein Wundermittel für die Sicherheitslage und Gesellschaft zu
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sein. Angeblich ist sie eine Maßnahme zur Abschreckung und Prävention, zur
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verbesserten Strafverfolgung und erhöhe dabei sogar noch das
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Sicherheitsgefühl der Menschen.
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<p title="Keine messbare Auswirkung auf Anzahl der Delikte">
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Die Realität sieht allerdings anders aus. Außer auf überwachten Parkplätzen,
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bei denen nach Installation von Videokameras ein Rückgang von Diebstählen
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feststellbar war, hat Videoüberwachung nicht die kriminalpräventive Wirkung,
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wie der Innenminister behauptet. So ist einer umfangreichen
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wissenschaftlichen Studie von 2005 aus Großbritannien, die vom dortigen
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Innenministerium in Auftrag gegeben wurde, zu entnehmen, dass
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Videoüberwachung keine signifikanten Auswirkungen auf Affekt-Straftaten
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besitzt.</p>
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<p>Und auch der Verweis auf "gute Erfahrungen" bei den Überwachungsanlagen in
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Leipzig entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Wunschdenken. So hat sich
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am Roßplatz und Martin-Luther-Ring in Leipzig die Zahl der Straftaten
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zwischen 1997 und 1999 von insgesamt 2767 auf 1113 mehr als halbiert - und
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zwar bevor dort Kameras aufgebaut wurden. Davon standen 1999 knapp 1000 im
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Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen.
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Diese Tatsachen werden auch durch die Studien aus Großbritannien bestätigt, wo
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sich die Anzahl der Straftaten in den videoüberwachten Gebieten und den
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untersuchten Kontrollgebieten ohne Videoüberwachung gleichermaßen entwickelt
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haben. "Das der Innenminister bei diesen Tatsachen von einem Erfolg durch
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Videoüberwachung spricht, ist eine handfeste Frechheit", so Dimitri Puzin,
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Sprecher des CCC Dresden.
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Dass die Beweissicherung und Strafverfolgung durch Videoüberwachung
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erleichtert wird, ist bisher ebenfalls unklar. "Darüber gibt es schlicht noch
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keine Untersuchungen und Zahlen, daher kann sich niemand in seiner
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Argumentation darauf stützen. Gerade, wenn Menschen in großen Mengen
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auftreten und durch Kleidung und Erscheinung kaum auseinander zu halten sind,
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können Kamerabilder sogar zu falschen Verdächtigungen führen.", so Puzin. Bei
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der großen Anzahl von Videokameras im öffentlichen Raum ist es sogar
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verwunderlich, dass so selten Erfolgsmeldungen durch Videoaufzeichnungen
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auftauchen. Dazu Puzin weiter: "Hier stellt sich die Vermutung, dass das
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Wunschdenken von Überwachungsbefürwortern mit der Realität kollidiert. Auch
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können einzelne Erfolgsmeldungen nicht darüber hinweg täuschen, dass die
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Verhältnismäßigkeit erheblich leidet - schließlich ist von der Überwachung
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jeder betroffen."
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In Großbritannien stellt man mittlerweile sogar fest, dass das
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Sicherheitsgefühl der Menschen durch Videoüberwachung anscheinend ebenfalls
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nicht ansteigt. Das ist nicht verwunderlich, denn das staatliche Auge schützt
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nicht vor Straftaten und kann im Ernstfall nicht eingreifen.
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Das gerade dann, wenn es um erhebliche Freiheitseinschränkungen geht, immer
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wieder die alte Binsenweisheit, dass wer nichts zu verbergen habe, auch
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nichts befürchten müsse, angebracht wird, ist skandalös. Spätestens nach dem
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Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts sollte feststehen, dass
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jeder etwas zu verbergen hat und zwar ohne, das er sich mit dieser
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Einstellung verdächtigt macht. Das Einzelne mit Videoüberwachung kein Problem
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haben, ist zwar traurig, aber sollte dennoch nicht über die Auswirkungen, die
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zunehmende Überwachung - gerade im sensiblen öffentlichen Raum, der für
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demokratische Strukturen und das Recht auf freie Entfaltung unerlässlich
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ist - hinwegtäuschen. Denn die Tendenz geht bereits heute in allen Bereichen
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zu mehr Überwachung und mehr Verarbeitung persönlicher Daten.
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Das bereits jetzt anscheinend darüber nachgedacht wird, die Kamerabilder auch
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gleich bei weiteren Anlässen wie der Bunten Republik Neustadt zu benutzen,
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zeigt, dass die Verantwortlichen überhaupt nicht sensibilisiert für dieses
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Thema sind. Videoüberwachung ist in dem Fall Teil des Trends zum
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Generalverdacht und zur Untergrabung der Unschuldsvermutung. Wie bei
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Rasterfahndung und Vorratsdatenspeicherung steht nicht eine konkrete Straftat
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im Mittelpunkt polizeilicher Ermittlungen, sondern die Unterstellung, dass
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jeder, der sich zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort aufhält,
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grundsätzlich verdächtig ist. Dazu Puzin: "Überwachung überführt nicht die
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Straftäter, sondern stellt Menschen, die sich nichts zu schulden kommen
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lassen, unter einen Generalverdacht."
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Diese Pressemitteilung ist unter <link>https://www.c3d2.de/</link> abrufbar.
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Für weitere Rückfragen stehen wir unter <link href="mailto:presse@c3d2.de">presse@c3d2.de</link> jederzeit zur Verfügung.
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