c3d2-web/draft/latex/netzbiotop-beitragsordnung.tex

63 lines
2.9 KiB
TeX

\input{netzbiotop-header}
\begin{document}
\title{ Beitragsordnung des Vereines }
\subtitle{
Errichtet am {\Bdatum} %\\ Zuletzt geändert auf der Mitglieder"-versammlung am \BCdatum
}
\author{{\Verein}}
%\include{netzbiotop-titlepage}
\section*{Beitragsordnung {\Verein}}\label{sec:beitragsordnung}
%\begin{contract}
%1
\section{ Aufnahmegebühr }
\begin{itemize}
\item Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
\end{itemize}
%2
\section{ Jahresbeitrag }
\begin{enumerate}
\item Der Jahresbeitrag beträgt \EUR{20} für ordentliche Mitglieder. Fördermitglieder legen den Jahresbeitrag selbst fest, mindestens jedoch \EUR{50}.
\item Beschränkt geschäftsfähige Mitglieder zahlen keinen Beitrag.
\item In begründeten Fällen kann der Vorstand auf Antrag ein Mitglied ganz oder teilweise von seiner Beitragspflicht befreien.
\item Wird die Mitgliedschaft eines Neumitgliedes erst im zweiten Kalenderhalbjahr bestätigt, ist für dieses Jahr die Hälfte eines Jahresbeitrages zu entrichten.
\item Der Jahresbeitrag wird fällig bei Eintritt in den Verein bzw. jeweils zum 2.\,März. Der Beitrag ist innerhalb von 8~Wochen ab Fälligkeit zu zahlen.
\end{enumerate}
%3
\section{ Mietzahlungen }
\begin{enumerate}
\item Zusätzlich zu den Jahresbeiträgen erhebt der Verein von denjenigen Mitgliedern, die sich bereiterklärt haben, einen Beitrag zur Miete des Vereinsraumes zu leisten, monatlich einen Betrag zur Deckung der Mietkosten.
\item Die Höhe des Mietbeitrages ist vom Vorstand in Abhängigkeit von den entstehenden Kosten festzulegen.
\item Die Erklärung der Bereitschaft, einen Beitrag zu den Mietkosten zu leisten, ist verbindlich. Der Schatzmeister führt eine Liste der Mietzahler.
\item Die monatlichen Mietbeiträge werden per Lastschrifteinzug von einem vom Mitglied zu benennenden Bankkonto eingezogen.
\item Beabsichtigt ein Vereinsmitglied die Einstellung der freiwilligen Zahlungen, so ist das dem Vorstand mindestens 2~Monate im Voraus schriftlich anzukündigen.
\item Der Schatzmeister hat dafür zu sorgen, dass für die Mietzahlungen zu jeder Zeit ein Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten als Reserve verbleibt. Sinkt die Finanzreserve unter diesen Betrag, sind die monatlich zu erhebenden Mietbeiträge vorübergehend entsprechend anzuheben.
\end{enumerate}
%4
\section{ Rückerstattung }
\begin{itemize}
\item Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge ist nicht möglich.
\end{itemize}
%5
\section{ Sanktionen }
\begin{itemize}
\item Bei Nichtzahlung wird dem Mitglied eine weitere Frist von 4~Wochen gesetzt. Von dieser Fristsetzung wird das Mitglied informiert. Ist der Betrag nach Ablauf dieser Frist nicht eingegangen, kann der Vorstand dem Mitglied eine weitere Frist setzen und dann die Mitgliedschaft des Mitgliedes beenden.
\end{itemize}
%\end{contract}
\begin{flushright}
Die Mitgliederversammlung, \Ort, \Bdatum
\end{flushright}
\end{document}