../hq_biohazard.png 2020-03-19T00:00:01 2020-06-05T23:59:59 Hackspace im Zentralwerk

Vorläufige Verlängerung bis 5. Juni

Aufgrund der Allgemeinverfügung vom 2020-05-12 (Quelle: [4]) wird die Schließung bis zur Erfüllung der Auflagen, u. a. Benennung einer verantwortlichen Person und Umsetzung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts, vorerst bis 2020-06-05 verlängert.

Verlängerung bis 20. Mai

Die Räume bleiben für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen. (Quelle: Verlängerung gem. [3])

Verlängerung bis 3. Mai

Die Räume bleiben für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen. (Quelle: Verlängerung gem. [2])

[Shutdown, derzeit kein] Zugang zum HQ

Hallo Welt,
 

das Gesundheitsamt hat uns mitgeteilt, dass mit Wirkung vom Donnerstag, 2020-03-19 um 00:00 MEZ, über das generelle Versammlungsverbot hinaus unsere „[…] Einrichtungen oder Angebote […] nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden: […] dürfen“. (Quelle: [1], Nr. 5, Aufzählung w)

Aus diesem Grund müssen wir Euch auffordern, vereinsfremden Besuchern den Zutritt zum HQ zu verweigern. Bitte haltet auch die Tür immer geschlossen und euch an die Vorgaben zur physischen Kontaktvermeidung haltet.

Persönliche Gegenstände können selbstverständlich nach Absprache herausgeben werden ohne die Person hereinzulassen. Wir werden diese Regelung in Kürze auch durch einen Aushang an der Eingangstür zum HQ bekanntgeben.

 
Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Mithilfe.

Quellen

  1. Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-PandemieVerbot von Veranstaltungen, Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 18. März 2020, Az.: 15-5422/5
  2. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO), Amtliche Bekanntmachung vom 17. April 2020 | gültig vom 20. April bis 3. Mai 2020
  3. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO), Amtliche Bekanntmachung vom 30. April 2020 | gültig vom 4. Mai bis 20. Mai 2020
  4. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung), Amtliche Bekanntmachung vom 12. Mai 2020 | gültig ab 15. Mai bis 5. Juni 2020