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\title{ Vereinssatzung }
\subtitle{
Errichtet am {\Sdatum} %\\ Zuletzt geändert auf der Mitglieder"-versammlung am \SCdatum
Errichtet am {\Sdatum} %\\ Zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am \SCdatum
}
\author{{\Verein}}
@ -14,7 +14,7 @@
\section*{Präambel}\label{sec:satzung}
\begin{itemize}
\item Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr denkbar. Die Einsatz"-möglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung und Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für den Einzelnen und für die Gesellschaft. Informations- und Kommunikationstechnologien verändern das Verhältnis Mensch-Maschine und der Menschen untereinander. Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft erfordert ein neues Menschenrecht auf weltweite, ungehinderte Kommunikation.
\item Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung und Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für den Einzelnen und für die Gesellschaft. Informations- und Kommunikationstechnologien verändern das Verhältnis Mensch-Maschine und der Menschen untereinander. Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft erfordert ein neues Menschenrecht auf weltweite, ungehinderte Kommunikation.
\item Wir sind eine Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Herkunft sowie gesellschaftlicher Stellung, die sich grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt und mit den Auswirkungen von Technologien auf die Gesellschaft sowie das einzelne Lebewesen beschäftigt und das Wissen um diese Entwicklung fördert.
\end{itemize}
@ -30,30 +30,31 @@
\begin{enumerate}
\item Der Verein fördert und unterstützt Vorhaben der Bildung und Volksbildung in Hinsicht neuer technischer Entwicklungen im Sinne der Präambel oder führt diese durch. Der Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden:
\begin{itemize}
\item Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen
\item Veranstaltungen und/oder Förderung nationaler und internationaler Kongresse, Tagungen und virtueller Zusammenkünfte
\item Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien
\item Arbeitskreise
\item Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung vorgesehenen Kontrollorganen
\item Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
% — entspricht --- AKA "mdash"
\item[—] Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen
\item[—] Veranstaltungen und/oder Förderung nationaler und internationaler Kongresse, Tagungen und virtueller Zusammenkünfte
\item[—] Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien
\item[—] Arbeitskreise
\item[—] Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung vorgesehenen Kontrollorganen
\item[—] Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
\end{itemize}
\item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \enquote{steuerbegünstigte Zwecke} der \href{https://dejure.org/gesetze/AO}{Abgabenordnung~1977} (\href{http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/BJNR006130976.html#BJNR006130976BJNG001001301}{§\,51~ff AO}) in der jeweils gültigen Fassung; er dient ausschließlich und unmittelbar der Volksbildung zum Nutzen der Allgemeinheit. Er darf keine Gewinne erzielen, er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins werden ausschließlich und unmittelbar zu den satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
\end{enumerate}
%3
\section{ Mitglied"-schaft}
\section{ Mitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Ordentliche Vereins"-mitglieder können natürliche Person werden.
\item Neben der allgemeinen Voll"-mitglied"-schaft gibt es eine stimmrechtslose Förder"-mitglied"-schaft, die bis auf das fehlende Stimmrecht keine weitere Einschränkung hat. Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähige Vereine sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts werden.
\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich oder fernschriftlich gegenüber dem Vorstand. Die Mitglied"-schaft beginnt mit der Aushändigung der Mitgliedskarte oder einer entsprechenden Bestätigung durch den Schatzmeister.
\item \label{itm:empfehlung}Voraussetzung für eine Voll"-mitglied"-schaft ist die schriftliche Empfehlung durch zwei ordentliche Vereins"-mitglieder. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
\item Ordentliche Vereinsmitglieder können natürliche Person werden.
\item Neben der allgemeinen Vollmitgliedschaft gibt es eine stimmrechtslose Fördermitgliedschaft, die bis auf das fehlende Stimmrecht keine weitere Einschränkung hat. Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähige Vereine sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts werden.
\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich oder fernschriftlich gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung der Mitgliedskarte oder einer entsprechenden Bestätigung durch den Schatzmeister.
\item \label{itm:empfehlung}Voraussetzung für eine Vollmitgliedschaft ist die schriftliche Empfehlung durch zwei ordentliche Vereinsmitglieder. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
\item Der Vorstand kann gegen die Aufnahme ein Veto einlegen. Dazu sind zwei von drei Vorstandsmitgliedern nötig.
\item Für eine Förder"-mitglied"-schaft ist keine in %Punkt~\vref{itm:empfehlung}
\item Für eine Fördermitgliedschaft ist keine in %Punkt~\vref{itm:empfehlung}
\autoref{itm:empfehlung} genannte Empfehlung nötig.
\item Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der Mitglied"-schafts"-bewerber Einspruch zur nächsten Mitglieder"-versammlung einlegen, die dann abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheidet.
\item Die Mitglied"-schaft endet durch Austrittserklärung, durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von juristischen Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Ausschluss; die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hiervon unberührt.
\item Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung einlegen, die dann abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheidet.
\item Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von juristischen Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Ausschluss; die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hiervon unberührt.
\item Der Austritt wird durch schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand vollzogen.
\item Die Mitglieder"-versammlung kann solche Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit.
\item Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit.
\end{enumerate}
%4
@ -66,14 +67,14 @@
%5
\section{ Ausschluss eines Mitglieds}
\begin{enumerate}
\item Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, seinen Beitrags"-verpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschliessenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
\item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitglieder"-versammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitglieder"-versammlung ruht die Mitglied"-schaft.
\item Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschliessenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
\item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
\end{enumerate}
%6
\section{ Beitrag }
\begin{enumerate}
\item Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitglieder"-versammlung beschlossen wird.
\item Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
\item Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag festgesetzt werden.
\end{enumerate}
@ -81,36 +82,36 @@
\section{ Organe des Vereins }
\begin{enumerate}
\item Die Organe des Vereins sind:
\begin{enumerate}
\item die Mitglieder"-versammlung
\item der Vorstand
\end{enumerate}
\begin{itemize}
\item[—] 1. die Mitgliederversammlung
\item[—] 2. der Vorstand
\end{itemize}
\end{enumerate}
%8
\section{ Mitglieder"-versammlung}
\section{ Mitgliederversammlung}
\begin{enumerate}
\item Oberstes Beschlussorgan ist die Mitglieder"-versammlung. Ihrer Beschlussfassung unterliegen:
\item Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer Beschlussfassung unterliegen:
\begin{itemize}
\item Die Genehmigung des Finanzberichtes
\item Die Entlastung des Vorstandes
\item Die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder
\item Die Bestellung von Finanzprüfern
\item Die Möglichkeit der Satzungsänderungen
\item Die Genehmigung der Beitragsordnung
\item Die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen
\item Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
\item Die Ernennung von Ehrenmitgliedern
\item Die Auflösung des Vereins
\item Die Ernennung von Finanzprüfern
\item Die Genehmigung von Ausgaben von über \EUR{5.000}
\item[—] Die Genehmigung des Finanzberichtes
\item[—] Die Entlastung des Vorstandes
\item[—] Die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder
\item[—] Die Bestellung von Finanzprüfern
\item[—] Die Möglichkeit der Satzungsänderungen
\item[—] Die Genehmigung der Beitragsordnung
\item[—] Die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen
\item[—] Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
\item[—] Die Ernennung von Ehrenmitgliedern
\item[—] Die Auflösung des Vereins
\item[—] Die Ernennung von Finanzprüfern
\item[—] Die Genehmigung von Ausgaben von über \EUR{5.000}
\end{itemize}
\item Die ordentliche Mitglieder"-versammlung findet jährlich statt. Außerordentliche Mitglieder"-versammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern, oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitglieder"-versammlung erfolgt schriftlich oder fernschriftlich durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Hierbei ist die Tagesordnung bekanntzugeben und die nötigen Informationen zu"-gäng"-lich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens drei Tage vor der Mitglieder"-versammlung beim Vorstand einzureichen. Über die Behandlung von Initiativanträgen entscheidet die Mitglieder"-versammlung.
\item Die Mitglieder"-versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 35 Prozent aller Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse sind jedoch gültig, wenn die Beschlussfähigkeit vor der Beschlussfassung nicht angezweifelt worden ist.
\item Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern, oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich oder fernschriftlich durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Hierbei ist die Tagesordnung bekanntzugeben und die nötigen Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen. Über die Behandlung von Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.
\item Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 35 Prozent aller Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse sind jedoch gültig, wenn die Beschlussfähigkeit vor der Beschlussfassung nicht angezweifelt worden ist.
\item Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt die einfache Mehrheit.
\item Jedes Vollmitglied hat eine Stimme.
\item Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen.
\item Über die Beschlüsse der Mitglieder"-versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungs"-leiter und dem Protokoll"-führer zu unterzeichnen ist; das Protokoll ist allen Mitgliedern zu"-gäng"-lich zu machen und auf der nächsten Mitglieder"-versammlung genehmigen zu lassen. Das Protokoll muss innerhalb von 14~Tagen den Mitgliedern zu"-gäng"-lich gemacht werden. Der Vorstand kann das Protokoll den Mitgliedern vor der nächsten Mitglieder"-versammlung zur Abstimmung vorlegen. Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens 23~Prozent der Mitglieder teilgenommen haben. Es gilt die einfache Mehrheit.
\item Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist; das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen. Das Protokoll muss innerhalb von 14~Tagen den Mitgliedern zugänglich gemacht werden. Der Vorstand kann das Protokoll den Mitgliedern vor der nächsten Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorlegen. Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens 23~Prozent der Mitglieder teilgenommen haben. Es gilt die einfache Mehrheit.
\end{enumerate}
%9
@ -118,29 +119,29 @@
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern:
\begin{itemize}
\item dem Vorsitzenden
\item dem stellvertretenden Vorsitzenden
\item dem Schatzmeister.
\item[—] 1. dem Vorsitzenden
\item[—] 2. dem stellvertretenden Vorsitzenden
\item[—] 3. dem Schatzmeister.
\end{itemize}
\item Vorstand im Sinne des §\,26, Abs.\,2 BGB ist jedes Vorstandsmitglied. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte von über \EUR{500}, Einstellung und Entlassung von Angestellten, gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen, Aufnahme von Krediten. In diesen Fällen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Rechtsgeschäften von über \EUR{5.000} muss eine Beauftragung durch die Mitglieder"-versammlung vorliegen.
\item Vorstand im Sinne des §\,26, Abs.\,2 BGB ist jedes Vorstandsmitglied. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte von über \EUR{500}, Einstellung und Entlassung von Angestellten, gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen, Aufnahme von Krediten. In diesen Fällen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Rechtsgeschäften von über \EUR{5.000} muss eine Beauftragung durch die Mitgliederversammlung vorliegen.
\item Ist mehr als ein Vorstandsmitglied dauernd an der Ausübung seines Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen.
\item Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr; Wiederwahl ist zulässig.
\item Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten Mitarbeiter; er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
\item Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Vereins. Nä"-he"-res regelt eine Kassenordnung. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Finanzprüfern des Vereins zur Prüfung zur Verfügung.
\item Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitglieder"-versammlung zu beschließenden Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
\item Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Vereins. Näheres regelt eine Kassenordnung. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Finanzprüfern des Vereins zur Prüfung zur Verfügung.
\item Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
\end{enumerate}
%10
\section{ Finanzprüfer}
\begin{enumerate}
\item Zur Kontrolle der Haushalt"-führung bestellt die Mitglieder"-versammlung Finanzprüfer. Nach Durch"-führung ihrer Prüfung setzen sie den Vorstand in Kenntnis von ihrem Prüfungsergebnis und erstatten der Mitglieder"-versammlung Bericht.
\item Zur Kontrolle der Haushaltführung bestellt die Mitgliederversammlung Finanzprüfer. Nach Durchführung ihrer Prüfung setzen sie den Vorstand in Kenntnis von ihrem Prüfungsergebnis und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.
\item Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.
\end{enumerate}
%11
\section{ Auflösung des Vereins}
\begin{itemize}
\item Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vereinvermögen an eine von der Mitglieder"-versammlung zu bestimmende Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Volksbildung.
\item Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vereinvermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Volksbildung.
\end{itemize}
%12

View File

@ -77,6 +77,9 @@
& Entwurf \\\\
\fnclink{netzbiotop-mitgliedsantrag}{Mitgliedsantrag}
& Entwurf \\\\
%\fnclink{netzbiotop-mitgliedsantrag}{
Erstattungsrichtinie%}
& angedacht \\\\
\end{tabular}
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