das Gesundheitsamt hat uns mitgeteilt, dass mit Wirkung vom Donnerstag,
-2020-03-19 um 00:00 MEZ, unsere „[…] Einrichtungen oder Angebote […] nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden: […] dürfen“. (Quelle:
-[1], Nr. 5, Aufzählung w)
+2020-03-19 um 00:00 MEZ, über das generelle Versammlungsverbot hinaus unsere
+„[…] Einrichtungen oder Angebote […] nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden: […] dürfen“.
+(Quelle: [1], Nr. 5, Aufzählung w)
Aus diesem Grund müssen wir Euch auffordern, vereinsfremden Besuchern
den Zutritt zum HQ zu verweigern. Bitte haltet auch die Tür immer
-geschlossen.
+geschlossen und haltet euch an die Vorgaben zur physischen Kontaktvermeidung.
Persönliche Gegenstände können selbstverständlich nach Absprache herausgeben
werden ohne die Person hereinzulassen. Wir werden diese Regelung in Kürze auch
durch einen Aushang an der Eingangstür zum HQ bekanntgeben.
Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Mithilfe.