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This commit is contained in:
parent
73c914249e
commit
5ba5e9da36
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@ -1,7 +1,7 @@
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<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
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<!DOCTYPE item SYSTEM "http://www.c3d2.de/dtd/c3d2web.dtd">
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<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="../../xsl/html.xsl" ?>
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<item title="Deutschland unsicher im Netz: Bundesregierung kriminalisiert sicherheitsbewußte Computernutzer"
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<item title="Deutschland unsicher im Netz: Bundesregierung kriminalisiert sicherheitsbewusste Computerbenutzer"
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date="2007-07-08T13:37:00" author="Pressesprecher">
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@ -10,7 +10,7 @@
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Mit dem neuen sogenannten Hacker-Paragrafen (202c StGB), welcher durch
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Mit dem neuen so genannten Hacker-Paragrafen (202c StGB), welcher durch
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Bundestag und Bundesrat gewunken wurde, werden Werkzeuge zur
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Überprüfung der Sicherheit von IT-Systemen unter Strafe gestellt.
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@ -18,9 +18,9 @@ Bundestag und Bundesrat gewunken wurde, werden Werkzeuge zur
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Beim Ansinnen, Computerkriminalität angemessen unter Strafe zu stellen,
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ist man komplett übers Ziel hinausgeschossen. Sicherheitsüberprüfungen
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von Computersystemen werden mittles simulierter Angriffe
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von Computersystemen werden mittels simulierter Angriffe
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durchgeführt. Werkzeuge dazu werden weltweit über das Internet
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entwickelt, verbessert und ausgetauscht. Einige Firmen u. a. aus
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entwickelt, ausgetauscht und verbessert. Aber auch kommerzielle Firmen u. a. aus
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Deutschland haben sich auf solche Programme spezialisiert.
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@ -36,43 +36,50 @@ Mit einem normalen Web-Browser wie Firefox oder Internet Explorer ist
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es möglich Web-Server anzugreifen. Legt man den Paragraphen 202c
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streng aus, so ist auch die Herstellung, Beschaffung, Verkauf,
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Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachen solcher Programme bald
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strafbar. Aber auch sogenannte "Crimeware", also Computerprogramme,
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strafbar. Aber auch so genannte "Crimeware", also Computerprogramme,
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die gezielt zum Angriff verwendet werden, müssen von IT
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Sicherheitsfirmen analysiert werden, um sich vor ihnen zu
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schützen. Dies ist vergleichbar mit der Situation eines medizinischen
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Sicherheitsfirmen analysiert werden, um sich vor ihnen
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schützen zu können. Dies ist vergleichbar mit der Situation eines medizinischen
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Forscherteams, das auch den Krankheitserreger braucht um einen
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Impfstoff gegen ihn zu entwickeln.
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Gegen den gemeinsamen Widerstand z. B. des Branchenverbandes Bitkom,
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Gegen den selten vorhandenen geschlossenen Widerstand z. B. des Branchenverbandes Bitkom,
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des Chaos Computer Clubs, des Vereins der deutschen Internetwirtschaft
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eco, mehrerer Rechtsexperten bis hin zur Gesellschaft für Informatik
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hielten es die Politiker von CDU, SPD, FDP und den Grünen in einer
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sturen und ignoranten Art und Weise nicht für angemessen, Klarheit in
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diesem Gesetz zu schaffen. Bei der Abstimmung im Bundestag hat lediglich der
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Abgeordnete und medienpolitische Sprecher der SPD, Jörg Tauss, dieser Parteien
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dagegen gestimmt.
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Abgeordnete und medienpolitische Sprecher der SPD, Jörg Tauss, neben der
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Linkspartei dagegen gestimmt.
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Kriminelle werden sich kaum an Verbote des deutschen Staates
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halten. Stattdessen werden IT-Sicherheitsdienstleister, Firmen,
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Administratoren und jeder sicherheitsbewußte Internetnutzer jedoch mit
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Administratoren und jeder sicherheitsbewusste Internetnutzer mit
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einem unklaren Gesetz potenziell kriminalisiert. Es ist zu erwarten,
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dass dadurch Arbeitsplätze in der Internetwirtschaft und IT-Sicherheit
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aus Deutschland verschwinden. Ein derartiges Gesetz ist einzigartig in der
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Welt und hat in der internationalen Fachwelt Kopfschütteln
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ausgelöst. Internetkriminalität begegnet man wirksam mit Selbstschutz
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und nicht mit belustigenden Webseiten wie die der Initiative
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"Deutschland sicher im Netz" unseres Bundestrojaner beschwörenden
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Innenministers.
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wie Antivirenfiltern oder Firewalls, genau wie man auch seine Haustür
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abschließt. Bestraft wird Hausfriedensbruch und nicht der Besitz einer Axt.
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Der Chaos Computer Club Dresden fordert, den Paragraphen 202c des StGB umgehend zu
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revidieren. Der Straftatbestand der Computerkriminalität muß sauber und
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unmissverständlich formuliert werden. Weiterhin sollte es eine
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Veröffentlichungspflicht bei Datenpannen enthalten, den Verlust von
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Kundendaten wie Kreditkartennummern vorschreibt. So, wie es in anderen
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Demokratien bereits länger Gesetz ist.
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Der Chaos Computer Club Dresden fordert, den Paragraphen 202c des StGB
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umgehend unter Beachtung der Expertenanhörugen zu revidieren. Der
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Straftatbestand der Computerkriminalität soll sauber und unmissverständlich
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formuliert werden. Das Gesetz muss sich gegen kriminelle Handlungen stellen
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und nicht gegen den Besitz so genannter "Hacker-Tools", deren Bedeutung
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aufgrund der fehlenden Definition erst höchst richterlich geklärt werden
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muss.
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Diese Pressemitteilung ist unter https://www.c3d2.de/ abrufbar.
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Für weitere Rückfragen stehen wir unter presse@c3d2.de jederzeit zur
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Verfügung.
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