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<item title="Deutschland unsicher im Netz: Bundesregierung kriminalisiert sicherheitsbewußte Computernutzer"
date="2007-07-08T13:37:00" author="Pressesprecher">
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-->
<p>
Mit dem neuen sogenannten Hacker-Paragrafen (202c StGB), welcher durch
Bundestag und Bundesrat gewunken wurde, werden Werkzeuge zur
Überprüfung der Sicherheit von IT-Systemen unter Strafe gestellt.
</p>
<addendum>
<p>
Beim Ansinnen, Computerkriminalität angemessen unter Strafe zu stellen,
ist man komplett übers Ziel hinausgeschossen. Sicherheitsüberprüfungen
von Computersystemen werden mittles simulierter Angriffe
durchgeführt. Werkzeuge dazu werden weltweit über das Internet
entwickelt, verbessert und ausgetauscht. Einige Firmen u. a. aus
Deutschland haben sich auf solche Programme spezialisiert.
</p>
<p>
Die Unterscheidung, ob solch ein Werkzeug nun zum Sicherheitstest oder
zu einer kriminellen Handlung verwendet werden soll, ist schwierig bis
unmöglich. Das ist in etwa so, als ob man verbieten würde, an einer
Tür die Klinke herunter zu drücken um zu sehen, ob sie abgeschlossen
ist. Weiterhin sind solche Automatismen auch sehr schwer in nützlich
oder schädlich einzuteilen.
</p>
<p>
Mit einem normalen Web-Browser wie Firefox oder Internet Explorer kann
man Web-Server angreifen. Fällt das dann unter "Hacker-Tools", deren
Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder
Zugänglichmachen in ein paar Wochen unter Strafe gestellt wird? Aber
auch sogenannte "Crimeware", also Computerprogramme, die gezielt zum
Angriff verwendet werden, müssen von IT Sicherheitsfirmen analysiert
werden, um sich vor ihnen zu schützen. Dies ist vergleichbar mit der
Situation eines medizinischen Forscherteams, das auch den
Krankheitserreger braucht um einen Impfstoff gegen ihn zu
entwickeln.
</p>
<p>
Gegen den gemeinsamen Widerstand z. B. des Branchenverbandes Bitkom,
des Chaos Computer Clubs, des Vereins der deutschen Internetwirtschaft
eco, mehrerer Rechtsexperten bis hin zur Gesellschaft für Informatik
hielten es die Politiker von CDU, SPD, FDP und den Grünen in einer
sturen und ignoranten Art und Weise nicht für angemessen, Klarheit in
diesem Gesetz zu schaffen. Bei der Abstimmung im Bundestag hat lediglich der
Abgeordnete und medienpolitische Sprecher der SPD, Jörg Tauss, dieser Parteien
dagegen gestimmt.
</p>
<p>
Kriminelle werden sich kaum an Verbote des deutschen Staates
halten. Stattdessen werden IT-Sicherheitsdienstleister, Firmen,
Administratoren und jeder sicherheitsbewußte Internetnutzer jedoch mit
einem unklaren Gesetz potenziell kriminalisiert. Es ist zu erwarten,
dass dadurch Arbeitsplätze in der Internetwirtschaft und IT-Sicherheit
aus Deutschland verschwinden. Ein derartiges Gesetz ist einzigartig in der
Welt und hat in der internationalen Fachwelt Kopfschütteln
ausgelöst. Internetkriminalität begegnet man wirksam mit Selbstschutz
und nicht mit belustigenden Webseiten wie die der Initiative
"Deutschland sicher im Netz" unseres Bundestrojaner beschwörenden
Innenministers.
</p>
<p>
Der Chaos Computer Club Dresden fordert, den Paragraphen 202c des StGB umgehend zu
revidieren. Der Straftatbestand der Computerkriminalität muß sauber und
unmissverständlich formuliert werden. Weiterhin sollte es eine
Veröffentlichungspflicht bei Datenpannen enthalten, den Verlust von
Kundendaten wie Kreditkartennummern vorschreibt. So, wie es in anderen
Demokratien bereits länger Gesetz ist.
</p>
</addendum>
</item>